(1) Langfristige Vermögenswerte
Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in der folgenden Übersicht dargestellt (Angaben in TEUR):
Von den Zugängen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten waren im Geschäftsjahr 2006/2007 TEUR 1.348 nicht zahlungswirksam (Vorjahr: TEUR 2.400).
(3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Gesellschaft hat eine Warenkreditversicherung abgeschlossen, nach der Kreditausfälle von namentlich benannten Kunden bis zu einem Betrag von 70% und Kreditausfälle von namentlich nicht einzeln benannten Kunden bis zu einem Betrag von 65% versichert sind, sofern die Forderungen von den Kunden anerkannt werden.
(4) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich ausschließlich aus Festgeldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten mit ursprünglichen Laufzeiten von 6 bis 12 Monaten zusammen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Die gewichtete Restlaufzeit der Festgeldguthaben beträgt zum 30. September 2007 ca. 3 Monate.
Die Festgeldguthaben werden mit variablen Zinssätzen entsprechend der vereinbarten Laufzeit verzinst (Guthabenzins zwischen 2,9% und 4,6%). Die entsprechenden Zinserträge werden mit monatlicher Gutschrift ertragswirksam erfasst.
Von den Festgeldguthaben sind TEUR 1.452 zu Gunsten der Verkäufer der Geschäftsanteile der Xara verpfändet. In der Konzernkapitalflussrechnung wird der Zugang zu den verpfändeten Festgeldguthaben unter dem Mittelabfluss für den Erwerb und die Anteilsaufstockung an Tochterunternehmen ausgewiesen. Die weiteren Zugänge zu den Festgeldkonten, die nicht verpfändet sind, werden in der Konzernkapitalflussrechnung unter dem Mittelabfluss für die Anlage liquider Mittel in sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
(5) Zahlungsmittel

Bankguthaben werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns im Geschäftsjahr 2006/ 2007 zwischen einem Tag und drei Monaten betrugen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.
(6) Eigenkapital
Das Grundkapital der MAGIX AG beläuft sich zum 30. September 2007 auf TEUR 12.662 und ist in 12.662.038 nennwertlose Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.
Börsengang April 2006
Die Hauptversammlung der MAGIX AG hat am 22. März 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 1.350.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre um EUR 1.350.000,00 zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung wurde nach Einzahlung der Bareinlagen im Zusammenhang mit dem Börsengang der MAGIX AG am 5. April 2006 im Handelsregister eingetragen. Dabei entfiel bei einem Emissionskurs im Rahmen des Börsengangs von EUR 16,40 je Aktie auf die ausgegebenen Aktien ein Aufgeld von EUR 15,40 je Aktie, insgesamt somit TEUR 20.790. Das Aufgeld wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Im direkten Zusammenhang mit dem Börsengang fielen TEUR 1.531 Kosten (nach Berücksichtigung von Steuereffekten in Höhe von TEUR 941) an, die mit dem Aufgeld verrechnet wurden.
Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss vom 22. März 2006 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 22. März 2011 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 6.331.019,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Diese Ermächtigung wird mit ihrer Eintragung im Handelsregister wirksam. Mit der Handelsregistereintragung wird der Vorstand ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
- zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
- wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Aktiengesetz ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten,
- zur Ausgabe von Aktien an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen und
- zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen.
Darüber hinaus ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Bedingtes Kapital
Auf der Hauptversammlung vom 19. Januar 2006 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 700.000,00 eingeteilt in bis zu 700.000 auf den Namen lautende Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von bis zu 700.000 Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften aufgrund der am 19. Januar 2006 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung für den „Aktienoptionsplan 2006“. Im Rahmen dieses Aktienoptionsplanes wurden bis zum Stichtag des vorliegenden Jahresabschlusses 392.500 Aktienoptionen ausgegeben, wovon 76.000 auf das Geschäftsjahr 2006/2007 entfielen. Davon sind durch das Ausscheiden von Mitarbeitern nachträglich 17.500 Aktienoptionen entfallen, so dass derzeit 375.000 Bezugsrechte ausstehen.
Aktienrückkauf
Die Hauptversammlung vom 23. März 2007 hat die Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der MAGIX AG zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.266.203,00 beschränkt, das sind knapp 10% des am 30. September 2006 bestehenden Grundkapitals von EUR 12.662.038,00. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 31. August 2008. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder im Wege eines öffentlichen Rück-kaufangebots.
Die Hauptversammlung vom 23. März 2007 hat den Vorstand weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die eigenen Aktien der Gesellschaft über die Börse wieder zu veräußern. Die Aktien können außerdem für den Aktienoptionsplan oder als Akquisitionswährung verwendet bzw. eingezogen werden.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2006/2007 von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und insgesamt 165.394 eigene Aktien für Anschaffungskosten von insgesamt TEUR 1.110 erworben. Für den Erwerb der Minderheitenanteile an der m2any GmbH wurden von den erworbenen eigenen Aktien insgesamt 139.000 Aktien an die ehemaligen Minderheitsgesellschafter der m2any GmbH übertragen.
Die verbleibenden 26.394 eigenen Aktien werden in einem gesonderten Posten als Korrektur zum Eigenkapital ausgweisen und zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 6,71 je Aktie bewertet.
(7) Rückstellungen
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Rückstellungen:

Die Rückstellungen betreffen Verpflichtungen zur Zahlung von Lizenzgebühren für Software Dritter, die in den Produkten der MAGIX-Gruppe eingesetzt wird. Rückstellungen für zu zahlende Lizenzgebühren basieren auf den von der MAGIX-Gruppe realisierten Umsatzerlösen. Ein Lizenzinhaber erhebt Ansprüche auf Lizenzzahlungen für vergangene Lizenzperioden, wobei die rechtliche Basis der Ansprüche umstritten ist und bisher nicht vollständig geklärt werden konnte. Sollte der entsprechende Lizenzinhaber seine Ansprüche durchsetzen können, würde die Rückstellung durch die Begleichung der geltend gemachten Ansprüche teilweise in Anspruch genommen werden.
Die Rückstellung für Boni/Vouchers wird auf Basis der geschätzten jährlichen Performance einzelner Vertriebspartner sowie der geschätzten Veräußerung von Vouchers an Endkunden gebildet.
Die Rückstellungen für Rechtsberatung betreffen finanzielle Risiken aus einem Rechtsstreit sowie die damit verbundene Rechtsberatung.
Die Rückstellungen enthalten ausschließlich kurzfristige Bestandteile.



