Anwendung der Entity Method
Die MAGIX-Gruppe hat für den Erwerb von Minderheitsanteilen im Konzernabschluss zum 30. September 2007 eine Abbildung nach der Entity Method gewählt. Nach der Entity Method wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis für Minderheitsanteile an einem bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen und dem erworbenen anteiligen Minderheiteneigenkapital mit den Kapitalrücklagen verrechnet und führt entsprechend im Konzernabschluss nicht zu einer Aktivierung eines Firmenwertes. Die Höhe des mit den Kapitalrücklagen verrechneten Unterschiedsbetrages beläuft sich im Geschäftsjahr 2006/2007 auf TEUR 711 (Minderung der Kapitalrücklagen). Im Vorjahr lagen keine entsprechenden Transaktionen im Beteiligungsbereich vor.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst.
Die funktionale Währung der ausländischen Geschäftsbetriebe, MAGIX Computer Products International Corp., Reno, Nevada, sowie der Catooh Corp., Las Vegas, Nevada, ist der United States Dollar und der MAGIX Limited, Hampshire, sowie der Xara Group Ltd., Hemel Hempstead, ist das British Pound Sterling. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen in die Darstellungswährung der MAGIX AG (Euro) zum Stichtagskurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte
Software und Schutzrechte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswertes, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Der Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufwandskategorie erfasst, die der Nutzung des immateriellen Vermögenswertes entspricht.
Software und Schutzrechte, die von Dritten oder in Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb erlangt wurden, enthalten vor allem Software für die Entwicklung von Produkten, Software, die in Produkte integriert wird, oder Software für sonstige Geschäftszwecke. Die Vermögenswerte, die innerhalb der Position Software und Schutzrechte ausgewiesen werden, werden über eine geschätzte Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben.
Firmenwert
Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil der MAGIX-Gruppe an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet werden. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen Buchwert unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung im Rahmen eines einzelnen Projekts entsteht, wird nur dann erfasst, wenn die MAGIX-Gruppe die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss der Konzern die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegen. Nach erstmaligem Ansatz der Entwicklungskosten wird das Anschaffungskostenmodell angewendet, nach dem der Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen anzusetzen ist. Die aktivierten Beträge werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den Umsätze aus dem jeweiligen Projekt erwartet werden. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen.
Die Software-Entwicklungskosten enthalten im Wesentlichen die Kosten für 5 Software-Plattformen sowie die im Rahmen von Unternehmenserwerben erlangten Softwareprodukte. Die technologische Reife dieser Plattformen kann durch die erfolgreiche Vermarktung in den vergangenen Jahren nachgewiesen werden. Alle Software Entwicklungskosten werden basierend auf den Verkaufserfahrungen der Vergangenheit und den erwarteten Verkaufserlösen für die Zukunft über eine erwartete Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.


