Umsatzrealisierung
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an die MAGIX- Gruppe fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:
Verkauf von Produkten
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die MAGIX-Gruppe ihre Produkte zum Endkunden geliefert hat oder – in Abhängigkeit der angewandten Internationalen Handelskonditionen (IncoTerms) - die Produkte an einen Spediteur übergeben wurden und es wahrscheinlich ist, dass der entsprechende Betrag einbringbar ist. Für Produkte die an Handelspartner (Retail Partner) geliefert werden, ist die Lieferung im Wesentlichen abhängig von den mit den Spediteueren vereinbarten Konditionen. Für Produkte, die an OEM Partner (Original Equipment Manufacturer) geliefert werden, ist die Lieferung entweder abhängig von der Mitteilung des OEM Partners, dass die Lieferung zu ihm oder anderen Weiterverkäufern erfolgt ist, oder von der Freischaltung des Endkunden. Die MAGIX-Gruppe saldiert von den Produktumsätzen mit Handelspartnern Beträge für Rücklieferungen und Rückgaben, sofern eine Rücklieferung oder Rückgabe wahrscheinlich ist.
Erbringen von Dienstleistungen
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden realisiert, wenn die entsprechenden Leistungen erbracht wurden, die Höhe des Umsatzes bestimmbar ist und eine Einbringung der entsprechenden Forderungen als wahrscheinlich anzusehen ist. Sofern Dienstleistungen gleichmäßig über vereinbarte Zeiträume erbracht werden, erfolgt eine lineare Umsatzrealisierung über diesen Zeitraum.
Lizenzerlöse
Die MAGIX-Gruppe realisiert Umsatzerlöse auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages, sobald die Lizenz geliefert wurde, der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist und keine wesentlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bestehen sowie die Einbringung der Forderung als wahrscheinlich gilt.
Zinserträge
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).
Aktienbasierte Vergütungen
Mitarbeiter des MAGIX-Konzerns erhalten seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 aktienbasierte Vergütungen in Form von Bezugsrechten (Aktienoptionen). Bei dem Aktienoptionsprogramm handelt es sich grundsätzlich um einen Optionsplan, der mit Eigenkapitalinstrumenten erfüllt wird. Der Vorstand des MAGIX-Konzerns hat im Rahmen des Optionsplans auch die Möglichkeit, das Aktienoptionsprogramm in eigenen Aktien und/oder Zahlungsmitteln zu erfüllen.
Die Aufwendungen, die auf Grund der Ausgabe der Aktienoptionen entstehen, werden mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wurde unter Anwendung allgemein anerkannter Optionspreismodelle ermittelt. Die Aufwendungen aus Ausgabe von Aktienoptionen werden bei gleichzeitiger entsprechender Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage) über den Zeitraum erfasst, in dem die Leistungsbedingungen erfüllt werden (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach der bestmöglichen Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitruams erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst.
Werden die Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung geändert, so werden mindestens Aufwendungen in der Höhe erfasst, die angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Außerdem hat ein Unternehmen die Auswirkungen von Änderungen zu erfassen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, wie dies zum Zeitpunkt der Änderung bemessen wird.
Wird eine eigenkapitalbasierte Vergütungsvereinbarung annulliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Wird die annullierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und die neue Vergütungsvereinbarung am Tag ihrer Gewährung als Ersatz für die annulierte Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annulierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert.
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Anhangsangabe 13), sofern sich aus der Ausgabe der Optionen und den diesen ausgegebenen zugrunde liegenden Konditionen eine rechnerische Verwässerung für die bestehenden Aktionäre ergibt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Bezieht sich die Zuwendung auf einen Vermögenswert, wird diese in einem passivischen Abgrenzungsposten erfasst und über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts linear erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2006/2007 hat der MAGIX-Konzern Investitionszulagen in Höhe von TEUR 166 (Vorjahr TEUR 22) erhalten. Die Investitionszulagen sind an Verbleibensvoraussetzungen für die geförderten langfristigen Vermögenswerte gebunden, von deren Erfüllung der Vorstand des MAGIX-Konzerns ausgeht.


