Entsprechungserklärung
Mit der Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) hat die hierfür zuständige Regierungskommission am 26. Februar 2002 einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften für Unternehmensführung und –kontrolle vollzogen. Das durch den Kodex festgeschriebene Prinzip der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung unterstützen und begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat ausdrücklich. Die MAGIX AG befolgte und befolgt den Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 14. Juni 2007 mit Ausnahme der wenigen im folgenden genannten Empfehlungen:
- Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Kodex). Aufgrund der Altersstruktur des Vorstands der MAGIX AG wird eine solche Regelung derzeit für nicht notwendig erachtet.
- Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats (Ziffern 5.3.1, 5.3.2 Kodex). Der Aufsichtsrat der MAGIX AG besteht aus drei Aufsichtsräten, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht möglich ist.
- Bestimmung einer erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.7 Kodex). Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat seiner gesetzlichen Funktion als unabhängiges Überwachungsorgan ohne eine an den Unternehmenserfolg gekoppelte Vergütung besser gerecht wird, da so seine Interessensneutralität eher gewährleistet wird.
- Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte innerhalb der im Kodex angegebenen Fristen (Ziffer 7.1.2 Kodex). Die Gesellschaft wird innerhalb der im Kodex genannten Fristen vorab ungeprüfte Quartals- und Jahresergebnisse veröffentlichen. Hinsichtlich des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte werden von der Gesellschaft jedoch die Vorgaben für im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete Unternehmen als ausreichend erachtet.
Aktienbestände der Organe
Zum 30. September 2007 stellten sich die Aktienbestände der Organe wie folgt dar:
Anzahl der gehaltenen Aktien Anteile in %


Meldepflichtige Geschäfte
Meldepflichtige Geschäfte von Führungspersonen der MAGIX AG seit dem 30.09.2006:
Während des Berichtszeitraums wurden keine meldepflichtigen Geschäfte von Führungspersonen der MAGIX AG durchgeführt.
Vergütung des Vorstands
Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen, erfolgsabhängigen sowie langfristig erfolgsabhängigen Elementen zusammen.
Unabhängig vom Erfolg der Gesellschaft erhalten die Vorstandsmitglieder ein Festgehalt zuzüglich Nebenleistungen. Diese beinhalten im Wesentlichen Firmenwagennutzung, Reisekostenentschädigung und Telefonkostenersatz. Den Bonus legt der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Geschäftsentwicklung des Unternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Bei außergewöhnlichen Leistungen kann der Aufsichtsrat außerdem einen angemessenen Sonderbonus vereinbaren. Die langfristige erfolgsabhängige Vergütung ergibt sich aus den gewährten Optionsrechten entsprechend dem von der HV beschlossenen Aktienoptionsplan. Dieser wird im Abschnitt „Aktienoptionsplan“ ausführlich erläutert.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2006/2007 auf insgesamt 444 TEUR. Auf erfolgsunabhängige Komponenten entfielen dabei 444 TEUR (Festgehälter: 421 TEUR, Nebenleistungen: 23 TEUR). Boni wurden nicht ausgezahlt. Es wurden 5.000 Aktienoptionsrechte an Vorstandsmitglieder während des Berichtszeitraums eingeräumt. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden nicht gewährt. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstand Leistungen Dritter weder zugesagt noch gewährt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 13 Abs. 1 der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der MAGIX AG erhält der Aufsichtsrat der Gesellschaft pro Geschäftsjahr eine feste Vergütung. Diese wird von der Hauptversammlung beschlossen. Daneben werden dem Aufsichtsrat Auslagen erstattet. Diese schließen die auf eine Vergütung anzurechnende Umsatzsteuer mit ein, soweit das Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen. Zusätzlich kann für das Mitglied des Aufsichtsrates auf Kosten der Gesellschaft eine angemessene Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen werden.
Aktienoptionsplan
Den Mitarbeitern der MAGIX AG wurden im Mai 2007 76.000 Aktienoptionen nach dem folgenden Modell eingeräumt:
Ein Drittel der Optionen kann erstmals nach Ablauf von zwei Jahren, ein weiteres Drittel nach Ablauf von drei Jahren, das letzte Drittel nach vier Jahren ausgeübt werden. Das Recht zur Ausübung der Option besteht für die Dauer von drei Jahren ab dem Ablauf der Wartezeit.
Weiterhin ist die Ausgabe der Aktien an die Entwicklung des Kurses gekoppelt.
Eine Ausübung ist danach nur möglich, wenn eine durchschnittliche Steigerung des Kurses von 0,8% pro Monat für den Zeitraum vom Tag der Ausgabe der Bezugsrechte bis zur Ausübung der Optionen erreicht wurde. Die Ausübung der Option erfolgt durch den Erwerb von Aktien der MAGIX AG zum Ausgabepreis. Möchte oder kann ein Mitarbeiter den für den Erwerb der Aktien erforderlichen Geldbetrag nicht investieren, so besteht außerdem die Möglichkeit, sich die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem bei Ausübung der Option aktuellen Kurs auszahlen zu lassen.
Berlin, 18. Dezember 2007
Der Aufsichtsrat der MAGIX Aktiengesellschaft
Der Vorstand der MAGIX Aktiengesellschaft


