Informationen zum Unternehmen

MAGIX AG (oder ‘Gesellschaft’) wurde 1993 unter dem Namen “MAGIX Technology GmbH, München” von Jürgen Jaron, Dieter Rein und Erhard Rein gegründet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter der Nummer HRB 92600 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Friedrichstraße 200 in 10117 Berlin, Deutschland.

Die MAGIX AG zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (MAGIX-Konzern oder die MAGIX-Gruppe), ist ein international tätiger Anbieter von Software, Online-Diensten und digitalen Inhalten für die Nutzung von multimedialen Produkten und Dienstleistungen in der persönlichen Kommunikation. MAGIX bietet privaten und professionellen Anwendern ein technologisch anspruchsvolles und zugleich benutzerfreundliches Angebot an Software, Online-Diensten und digitalen Inhalten für die Gestaltung, Bearbeitung, Präsentation und Archivierung von digitalen Fotos, Videos und Musik. Die Produkte von MAGIX richten sich vornehmlich an private Anwender. Daneben lizenziert MAGIX professionelle Software an gewerbliche Anwender wie Musikproduzenten sowie Rundfunk- und Fernsehanstalten. Umsätze mit Handelspartnern werden über eigene Vertriebsgesellschaften oder Distributoren in allen wichtigen Ländern erzielt.

Der Bilanzstichtag ist der 30. September 2007. Das Geschäftsjahr 2006/2007 umfasste den Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007.

Seit dem 6. April 2006 ist die Magix AG an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert.

Der Vorstand hat den Konzernabschluss zum 30. September 2007 am 4. Januar 2008 aufgestellt und zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

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Grundlagen der Erstellung

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.

Der Konzernabschluss der MAGIX AG und ihrer Tochterunternehmen wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der MAGIX AG und ihrer Tochterunternehmen zum 30. September eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die folgenden Gesellschaften gehören zur MAGIX Gruppe und wurden in den Konzernabschluss einbezogen:

Grundlagen der Erstellung

Hinsichtlich der neu erworbenen/gegründeten Tochtergesellschaften Xara Group Ltd. und Catooh Corp. verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter "3. Unternehmenserwerbe".

Die MAGIX AG erwarb am 26. Juli 2007 34% der Geschäftsanteile an ihrer Tochtergesellschaft m2any GmbH, die bis zu diesem Zeitpunkt von Gründern der Gesellschaft gehalten wurden. Der Kaufpreis für den Erwerb der Geschäftsanteile wurde durch Ausgabe von 139.000 Aktien der MAGIX AG sowie eine Zuzahlung in bar in Höhe von TEUR 803 geleistet. In der Konzernkapitalflussrechnung wurde die Ausgabe der eigenen Anteile als nicht zahlungswirksame Transaktion betrachtet und die Zuzahlung in bar als Mittelabfluss für den Erwerb und die Anteilsaufstockung von Tochterunternehmen ausgewiesen.

Da die MAGIX AG bereits vor dem Erwerb der 34% Minderheitenanteile die Kontrolle über die wirtschaftlichen Aktivitäten der m2any GmbH besaß und auch keine vertragliche Verbindung zwischen dem ursprünglichen Unternehmenserwerb und dem Erwerb der Minderheitenanteile besteht, wurden zur bilanziellen Abbildung der Transaktion nicht die Vorschriften für Unternehmenserwerbe angewandt. Soweit die Anschaffungskosten für den Erwerb der Minderheitenanteile den im Konzernabschluss erfassten Minderheitenanteil (nach Ergebniszuweisung) überschritten, wurde eine Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit den Kapitalrücklagen vorgenommen.

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Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Darüber hinaus hat der Konzern die neuen bzw. überarbeiteten Standards angewandt, welche für die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnenden Geschäftsjahre verbindlich sind.

Die Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich aus der Anwendung der folgenden neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und IFRIC Interpretationen, welche durch die Europäische Union bereits verabschiedet wurden: 

  • IFRS 6 „Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen“
  • IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ (Änderung 2004/2005)
  • IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb“ (Änderung 2005)
  • IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ (Änderung 2005)
  • IFRIC 4 „Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält“
  • IFRIC 5 „Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung“
  • IFRIC 6 „Verbindlichkeiten, die sich aus der Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben: Elektro- und Elektronik-Altgeräte“

Aus der erstmaligen Anwendung bzw. Änderung der oben genannten IFRS Standards und IFRIC Interpretationen ergeben sich keine Auswirkungen für den Konzernabschluss der MAGIX AG.

Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS Standards und IFRIC Interpretationen, die durch die Europäische Union bereits verabschiedet wurden, werden nicht berücksichtigt. Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften:

  • IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“
  • IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • IFRIC 7 „Anpassung des Abschlusses gemäß IAS 29“
  • IFRIC 8 „Anwendungsbereich des IFRS 2“
  • IFRIC 9 „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“
  • IFRIC 10 „Zwischenberichterstattung und Wertminderung“
  • IFRIC 11 „Konzerninterne Grundgeschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen IFRS 2“

IFRS 7 ersetzt die Anforderungen des für Banken und ähnliche Finanzinstitutionen geltenden IAS 30, übernimmt und überarbeitet den Teil des IAS 32, der sich auf Angabepflichten bezieht. Die erweiterten Anhangsangaben sind zukünftig branchenunabhängig anzuwenden. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des IFRS 7 ist auch der IAS 1 um Angabepflichten zum Kapitalmanagement erweitert worden.

IFRS 7 verlangt Angaben, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Bedeutung der Finanzinstrumente für die Finanzlage und die Ertragskraft des Konzerns und die Art und das Ausmaß der aus diesen Finanzinstrumenten resultierenden Risiken zu beurteilen. Die hieraus resultierenden neuen Angaben betreffen insbesondere die Angaben zu Finanzrisiken.

Aus der Änderung des IAS 1 resultieren neue Angaben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Ziele, Methoden und Prozesse des Konzerns zum Kapitalmanagement zu beurteilen.

Der IFRS 7 und die Änderungen im IAS 1 sind gemäß IFRS 7.43 erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, anzuwenden. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit einer früheren Anwendung keinen Gebrauch und erwartet, dass sich durch die erstmalige Anwendung der Standards wesentliche Erweiterungen im Rahmen der Berichterstattung im Konzernanhang ergeben werden.

Die Interpretationen IFRIC 7 bis IFRIC 11 haben keine Relevanz für den Konzernabschluss der MAGIX-Gruppe. Die sich aus der Anwendung des IFRS 7 und IAS 1 ergebenden Auswirkungen werden nachfolgend erläutert.

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Wesentliche Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat das Management folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen, getroffen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten:

Immaterielle Vermögenswerte: Die MAGIX-Gruppe hat im Zusammenhang mit dem Erwerb der m2any GmbH sowie der Xara GroupLimited immaterielle Vermögenswerte erfasst, die im Zusammenhang mit erworbenen Patenten und damit im Zusammenhang stehender Software, erworbenem Kundenstamm und Entwicklungskosten stehen. Die Bewertung dieser immateriellen Vermögenswerte basiert auf den geplanten Liquiditätsrückflüssen beider Gesellschaften. Der Buchwert der entsprechenden Vermögenswerte bei der m2any GmbH beläuft sich zum 30. September 2007 auf TEUR 3.109 (Vorjahr: TEUR 3.331) und bei der Xara Group Limited auf TEUR 2.299 (Vorjahr: TEUR 0). Die Gesellschaft überprüft die Werthaltigkeit der aktivierten immateriellen Vermögenswerte durch Gegenüberstellung der geplanten Liquiditätsrückflüsse zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs und der tatsächlich eingetretenen Liquiditätsrückflüsse. Auf Basis dieser Gegenüberstellung hat sich für die am 30. September 2007 wie auch für die am 30. September 2006 endende Periode kein Wertberichtigungsbedarf ergeben.

Software-Entwicklungskosten: Die MAGIX Gruppe aktiviert Software-Entwicklungskosten, sofern die Kriterien eines immateriellen Vermögenswertes erfüllt sind, und schreibt die aktivierten Software-Entwicklungskosten über die Nutzungsdauer der Software planmäßig ab. Die aktivierten Software-Entwicklungskosten werden auf Basis der zukünftigen Umsatzerlöse für die Software auf Werthaltigkeit getestet. Der Buchwert der aktivierten Software-Entwicklungskosten beläuft sich zum 30. September 2007 auf TEUR 5.106 (Vorjahr: TEUR 4.419).

Rückstellungen für Lizenzen: Die MAGIX-Gruppe verwendet Lizenzprodukte Dritter in ihren eigenen Produkten. Die Berechnung der Verpflichtungen aus Lizenzzahlungen an Dritte wird regelmäßig nach Ende des Quartals vorgenommen. Die Rückstellungen für Lizenzgebühren an Dritte werden auf Basis der von der MAGIX-Gruppe realisierten Umsatzerlöse berechnet. Der Buchwert der entsprechenden Rückstellungen beläuft sich zum 30. September 2007 auf TEUR 3.573 (Vorjahr: TEUR 3.990).

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden in den Erläuterungen zu den langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dargestellt.

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