Corporate Governance

Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2006/2007

Mit der Verabschiedung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) hat die hierfür zuständige Regierungskommission am 26. Februar 2002 einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften für Unternehmensführung und –kontrolle vollzogen. Das durch den Kodex festgeschriebene Prinzip der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung unterstützen und begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat ausdrücklich. Die MAGIX AG befolgte und befolgt den Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 14. Juni 2007 mit Ausnahme der wenigen im folgenden genannten Empfehlungen:

  • Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Ziffer 5.1.2 Kodex). Aufgrund der Altersstruktur des Vorstands der MAGIX AG wird eine solche Regelung derzeit für nicht notwendig erachtet.

  • Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats (Ziffern 5.3.1, 5.3.2 Kodex). Der Aufsichtsrat der MAGIX AG besteht aus drei Aufsichtsräten, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht möglich ist.

  • Bestimmung einer erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.7 Kodex). Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat seiner gesetzlichen Funktion als unabhängiges Überwachungsorgan ohne eine an den Unternehmenserfolg gekoppelte Vergütung besser gerecht wird, da so seine Interessensneutralität eher gewährleistet wird.

  • Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte innerhalb der im Kodex angegebenen Fristen (Ziffer 7.1.2 Kodex). Die Gesellschaft wird innerhalb der im Kodex genannten Fristen vorab ungeprüfte Quartals- und Jahresergebnisse veröffentlichen. Hinsichtlich des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte werden von der Gesellschaft jedoch die Vorgaben für im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete Unternehmen als ausreichend erachtet.

Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite Angaben zu den aktuellen Aktienbeständen der Organe, den meldepflichtigen Geschäften von Führungspersonen, der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zum Aktienoptionsplan.

Aktuelle Version des Corporate Governance Kodex

Die aktuelle Version des Deutschen Corporate Governance Kodex können Sie hier nachlesen.

Satzung der MAGIX AG

(Stand: 04.04.2008)

Aktienbestände der Organe

Die Aktienbestände der Organe blieben im Vergleich zum Geschäftsjahr 2005/2006 unverändert.

Anzahl der gehaltenen Aktien Anteile in %

  Anzahl der gehaltenen Aktien Anteile in %
Vorstand    
Jürgen Jaron 1.500.250 11,85
Dieter Rein 1.500.250 11,85
Tilman Herberger 225.000 1,78
     
Presto Capital Management
GmbH & Co. KG*
2.896.000 22,87
Aufsichtsrat    
Karl Heinz Achinger 16.000 0,13
Dr. Peter Coym 5.500 0,04
Dierk Borchert 5.500 0,04

* Das Kommanditkapital der Presto Capital Management GmbH & Co. KG wird von Jürgen Jaron und Dieter Rein zu je 50% gehalten. Jürgen Jaron und Dieter Rein stehen damit zusammengerechnet direkt und indirekt rund 46,57 % Stimmrechte an der Gesellschaft zu.

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Meldepflichtige Geschäfte von Führungspersonen der MAGIX AG seit dem 30.09.2006:

Während des Berichtszeitraums wurden keine meldepflichtigen Geschäfte von Führungspersonen der MAGIX AG durchgeführt.

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Vergütung des Vorstands

Die jährliche Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen, erfolgsabhängigen sowie langfristig erfolgsabhängigen Elementen zusammen.

Unabhängig vom Erfolg der Gesellschaft erhalten die Vorstandsmitglieder ein Festgehalt zuzüglich Nebenleistungen. Diese beinhalten im Wesentlichen Firmenwagennutzung, Reisekostenentschädigung und Telefonkostenersatz. Den Bonus legt der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Geschäftsentwicklung des Unternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Bei außergewöhnlichen Leistungen kann der Aufsichtsrat außerdem einen angemessenen Sonderbonus vereinbaren. Die langfristige erfolgsabhängige Vergütung ergibt sich aus den gewährten Optionsrechten entsprechend dem von der HV beschlossenen Aktienoptionsplan. Dieser wird im Abschnitt „Aktienoptionsplan“ ausführlich erläutert.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2006/2007 auf insgesamt 444 TEUR. Auf erfolgsunabhängige Komponenten entfielen dabei 444 TEUR (Festgehälter: 421 TEUR, Nebenleistungen: 23 TEUR).Boni wurden nicht ausgezahlt. Es wurden 5.000 Aktienoptionsrechte an Vorstandsmitglieder während des Berichtszeitraums eingeräumt. Kredite oder ähnliche Leistungen wurden nicht gewährt. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstand Leistungen Dritter weder zugesagt noch gewährt.

Die Vergütungen teilen sich wie folgt auf:

  Jürgen Jaron Dieter Rein Tilman Herberger Gesamt Vorjahr
Erfolgsunabhängige Bezüge 165 165 114 444 435
Erfolgsbezogene Bezüge 0 0 0 0 642
Gesamt 165 165 114 444 1.077

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Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 13 Abs. 1 der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung der MAGIX AG erhält der Aufsichtsrat der Gesellschaft pro Geschäftsjahr eine feste Vergütung. Diese wird von der Hauptversammlung beschlossen. Daneben werden dem Aufsichtsrat Auslagen erstattet. Diese schließen die auf eine Vergütung anzurechnende Umsatzsteuer mit ein, soweit das Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen. Zusätzlich kann für das Mitglied des Aufsichtsrates auf Kosten der Gesellschaft eine angemessene Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) abgeschlossen werden.

Den Aufsichtsratsmitgliedern werden folgende Vergütungen gezahlt:

  Karl Heinz Achinger Peter Coym Dierk Borchert Gesamt Vorjahr
  TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Erfolgsunabhängige Bezüge 40 30 20 90 90

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Aktienoptionsplan

Den Mitarbeitern der MAGIX AG wurden im Mai 2007 76.000 Aktienoptionen nach dem folgenden Modell eingeräumt:

Ein Drittel der Optionen kann erstmals nach Ablauf von zwei Jahren, ein weiteres Drittel nach Ablauf von drei Jahren, das letzte Drittel nach vier Jahren ausgeübt werden. Das Recht zur Ausübung der Option besteht für die Dauer von drei Jahren ab dem Ablauf der Wartezeit.

Weiterhin ist die Ausgabe der Aktien an die Entwicklung des Kurses gekoppelt.

Eine Ausübung ist danach nur möglich, wenn eine durchschnittliche Steigerung des Kurses von 0,8% pro Monat für den Zeitraum vom Tag der Ausgabe der Bezugsrechte bis zur Ausübung der Optionen erreicht wurde. Die Ausübung der Option erfolgt durch den Erwerb von Aktien der MAGIX AG zum Ausgabepreis. Möchte oder kann ein Mitarbeiter den für den Erwerb der Aktien erforderlichen Geldbetrag nicht investieren, so besteht außerdem die Möglichkeit, sich die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem bei Ausübung der Option aktuellen Kurs auszahlen zu lassen.